Künstler
Unbekannt, restauriert von P. Geissler 1986/87
Unbekannt, restauriert von P. Geissler 1986/87
Nach dem Scheitern der Revolution in Baden im Juli 1849 beginnen in Mannheim, Rastatt und Freiburg gemischte preußisch-badische Standgerichte und preußische Kriegsgerichte mit den Aburteilungen der als Verbrecher eingestuften Revolutionäre. In Mannheim werden im August und im Oktober 1849 fünf Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt. Die standrechtlich Verurteilten werden an der Friedhofsmauer erschossen und erhalten ein schlichtes Grab.
Über viele weitere Verdächtige werden Gefängnis- und Geldstrafen verhängt. Zahlreiche Bedrohte flüchten ins Ausland, darunter in die Schweiz und in die USA. Eine größere Anzahl badischer Revolutionäre wandert nach St. Louis im Bundesstaat Missouri/USA aus, einer Stadt mit beachtlichem deutschen Bevölkerungsanteil. Sie bezeichnen sich als die „Forty-Eighters“.
Um 1860 wird den an der Revolution Beteiligten in Baden stufenweise Amnestie gewährt. Sie wird von Gustav Struve als „Scheinamnestie“ und „Demütigung“ bezeichnet. Dennoch kehren in der Folgezeit vereinzelt ehemalige Revolutionäre auf Besuch nach Deutschland zurück. Friedrich Hecker (1811 Mannheim – 1881 St. Louis, Missouri), um dessen Person sich ein Mythos gebildet hat und der als Kultfigur gilt, besucht am 27. Mai 1873 die Stadt Mannheim im Rahmen eines Deutschlandaufenthaltes. Vermutlich berichtet er nach seiner Heimreise in St. Louis von der ablaufenden Ruhezeit und der drohenden Auflösung der Gräber seiner ehemaligen Kampfgenossen in Mannheim. Um ihnen ein dauerhaftes Denkmal zu setzen, sammeln die „Forty-Eighters“ in den USA und vermutlich in Deutschland Geld und stiften das Denkmal für Mannheim, das im Spätsommer 1874 in unmittelbarer Nähe der ursprünglichen Gräber und 25 Jahre nach den Erschießungen enthüllt wird.
Drei Stufen führen zu einem dekorativ ausgearbeiteten Sockel, auf dem Tafeln mit Inschriften angebracht sind. Auf dem Sockel steht ein monumentaler, mit Lorbeergirlanden verzierter Obelisk. Die Inschriften im Sockel lauten auf der Vorderseite: „Den Märtyrern der Freiheit aus dem Jahre 1849“.
Andere Inschriften nennen Namen, Berufe, Herkunft, Alter und Todesdatum:
Eine andere Inschrift erwähnt die Stifter:
„Gewidmet von Freunden. Errichtet im August 1874“
Eine auf dem Boden liegende Sandsteinplatte enthält den hoffnungsvollen Text: „Von Genossen aus der Fremde sei bekränzt die Gruft der Helden. Die dem Standrechtblei des Siegers stolz sich gegenüberstellten. Ob sie auch im Kampf erlegen, seien dennoch sie gepriesen. Schon beginnt die Saat der Freiheit ihrem Blute zu entsprießen. St. Louis Missouri im Jahre 1874“
Unpassenderweise steht in derselben Anlage auch ein Gedenkstein, der an die im Kampf gegen die Revolutionäre „in treuer Pflichterfüllung gefallenen Großherzoglich Hessischen Soldaten/Garde ehem. AD. Werner v. Krotzenburg II. Sch./Johannes Neeb a. Kleinsteinheim V. Sch./1849“ erinnert. (VK)